1. Individuelle Angebote
Leistungen von in4style werden grundsätzlich auf Grundlage eines individuellen Angebots oder einer gesonderten Vereinbarung erbracht. Darin werden insbesondere Aufgabenstellung, Leistungsumfang, Mitwirkungspflichten, Zeitplan, Vergütung, Zahlungsmodalitäten und Nutzungsrechte festgelegt.
2. Leistungsumfang
Beratung, Konzeption, Recherche, Gestaltung, Marketing, Projektbegleitung und technische Leistungen werden nur in dem Umfang geschuldet, der im jeweiligen Angebot vereinbart ist. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht automatisch Bestandteil eines Auftrags.
3. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt erforderliche Informationen, Inhalte, Zugänge, Freigaben und Materialien rechtzeitig bereit und stellt sicher, dass er über die erforderlichen Rechte an bereitgestellten Materialien verfügt.
4. Freigaben und Korrekturen
Entwürfe, Inhalte und Arbeitsergebnisse werden entsprechend dem vereinbarten Prozess zur Prüfung und Freigabe vorgelegt. Anzahl und Umfang von Korrekturschleifen werden im Angebot geregelt.
5. Vergütung und Auslagen
Vergütung, Fälligkeit, Fremdkosten, Mediabudgets, Lizenzgebühren und sonstige Auslagen werden im jeweiligen Angebot ausgewiesen. Fremdleistungen und Drittanbietergebühren werden nur nach Abstimmung beauftragt, soweit nichts anderes vereinbart ist.
6. Nutzungsrechte
Art, Umfang, Gebiet, Dauer und Zeitpunkt der Übertragung von Nutzungsrechten an erstellten Arbeitsergebnissen werden projektbezogen vereinbart. Vorbestehende Materialien, Werkzeuge, Vorlagen und Rechte Dritter bleiben hiervon unberührt.
7. Vertraulichkeit
Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Seite vertraulich. Bei erhöhtem Schutzbedarf kann eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung geschlossen werden.
8. KI-gestützte Werkzeuge
Sofern KI-Werkzeuge im Projekt eingesetzt werden, werden Art und Umfang nach Aufgabenstellung und unter Beachtung vereinbarter Vertraulichkeits- und Datenschutzanforderungen abgestimmt. Eine menschliche Prüfung und Freigabe vereinbarter Arbeitsergebnisse bleibt vorgesehen.
9. Keine Erfolgsgarantie
Marketing-, Vertriebs- und Geschäftsentwicklungsmaßnahmen können von externen Faktoren beeinflusst werden. Ein bestimmter Umsatz, Gewinn, Ranking-, Reichweiten- oder Geschäftserfolg wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich und wirksam schriftlich vereinbart wurde.
10. Vertragsschluss und Schlussbestimmungen
Ein Vertrag kommt durch Annahme eines individuellen Angebots oder eine andere nachweisbare Vereinbarung zustande. Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und salvatorische Regelungen sind – soweit rechtlich zulässig – im konkreten Vertrag festzulegen.